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Jede Hofnachfolge ist so einzigartig wie die Menschen, die daran beteiligt sind. Die Hofübergabe bedeutet einen wichtigen und herausragenden Einschnitt im Leben einer Bauernfamilie. Für Übergeber, Übernehmer und die weichenden Erben, stehen Entscheidungen an, die für das weitere Leben von großer Bedeutung sind. Die Ursache von Schwierigkeiten liegt häufig in einem Informationsdefizit. In der Hofübergabe setzen Sie und Ihr BBV-Fachberater, sich mit IHRER aktuellen Situation auseinander. Dabei wird Ihre Situation vor allem unter familiären und betrieblichen Aspekten betrachtet, um die nötige Klarheit zwischen allen Beteiligten zu schaffen. Schaffen Sie Rechtssicherheit für den Hofnachfolger und für die Versorgung der Altenteiler und nutzen Sie neue Chancen für Ihren Betrieb.
Referent Axel Hilckmann
Eier und auch Geflügelfleisch regional und artgerecht erzeugt, können ein wichtiger Betriebszweig für die Landwirtschaft sein. Die mobile Stallhaltung von Legehennen oder auch Hähnchen erfordert viel Sachkenntnis und bietet gute Möglichkeiten in diesen Betriebszweig einzusteigen. Doch wie überall gibt es Chancen aber auch Herausforderungen und Risiken der mobilen Geflügelhaltung.
In diesem eintägigen Seminar erhalten Sie viele nützliche und praktische Informationen rund um die mobile Geflügelhaltung. Von den gesetzlichen Grundlagen über die verschiedenen Modelle bis zu vielen praktischen Hinweisen und Tipps zur Eiererzeugung, Haltung von Geflügel und Vermarktung. Vermeiden Sie Fehler und nutzen Sie die Erfahrungen von erfahrenen Beratern.
Damit der Start in die Mobile Geflügelhaltung gelingt und Sie von Anfang an Freude und Erfolg in diesem Betriebszweig haben, bieten die Landwirtschaftlichen Lehranstalten Triesdorf mit dem Geflügelfachberater Axel Hilckmann, ein Seminar für alle Geflügelhalter, die bereits Hühner mobil halten oder in Zukunft halten möchten.
Das Thema Baurecht und Förderungen wird Herr Florian Kriener vom AELF Ansbach übernehmen.
Anmeldeschluss ist 07.11.2025. Eine Online-Anmeldung unter www.triesdorf.de ist erforderlich.
Jede Person, die Pflanzenschutzmittel für den professionellen Einsatz erwerben und ausbringen will, braucht einen speziellen Sachkundenachweis in Form einer Scheckkarte. Es ist gesetzlich vorgeschrieben innerhalb eines Dreijahreszeitraums eine Fortbildung zu besuchen. Themenschwerpunkte: - Rechtsgrundlagen - Geräte und Ausbringung - Schadursachen - Integrierter Pflanzenschutz