Geflügel schlachten und vermarkten - Welche Einrichtungen brauche ich?
Description
Im Vortrag werden rechtliche Bestimmungen und bauliche Voraussetzungen für die Geflügelschlachtung auf Bauernhöfen mit Direktvermarktung erläutert. Nach § 4 der Tierschutz-Schlachtverordnung muss, wer Tiere betreut, ruhigstellt, betäubt, schlachtet oder tötet, über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen und zusätzlich einen Sachkundenachweis erwerben. Sie erfahren welche gesetzlichen Vorschriften und Auflagen bei der Geflügelschlachtung einzuhalten sind.